ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
supercraft GmbH
Harleshäuser Straße 66 | 34130 Kassel | HRB 20105 Amtsgericht Kassel info@supercraft-handwerk.de
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungsvereinbarungen zwischen der supercraft GmbH (nachfolgend „supercraft“ oder „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, supercraft stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von supercraft sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die im Angebot genannte Gültigkeitsdauer ist zu beachten.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch supercraft, oder
- Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden, oder
- Beginn der Leistungserbringung durch supercraft nach Auftragserteilung durch den Kunden.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend), um Vertragsbestandteil zu werden.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) supercraft erbringt Marketingdienstleistungen für Handwerksbetriebe und Unternehmen des Mittelstands. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
(2) supercraft erbringt alle Leistungen mit kaufmännischer Sorgfalt und nach aktuellem Stand der Technik und anerkannten Branchenstandards.
(3) supercraft ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu erbringen, soweit dies der Qualität der Leistung nicht abträglich ist.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (E-Mail ausreichend) und können zusätzliche Kosten verursachen.
(5) Grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
- Videoproduktion und Filmschnitt
- E-Mail-Marketing
- Erstellung oder Prüfung von Datenschutzerklärungen, Impressumstexten oder rechtlichen Pflichtangaben
- Lizenzkosten für Drittanbieter-Tools, Premium-Plugins oder Bildlizenzen
- Druck- und Produktionskosten für Printmaterialien
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Dazu gehören insbesondere:
rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Materialien, Zugangsdaten und Freigaben,
Benennung eines verbindlichen Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis,
Erteilung von Freigaben innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Vorlage durch supercraft,
Bereitstellung rechtlich geprüfter Pflichtangaben (Impressum, Datenschutzerklärung).
(2) Erteilt der Kunde eine Freigabe nicht innerhalb der Frist nach Abs. 1 und hat supercraft zuvor schriftlich auf den Fristablauf hingewiesen, gilt die Vorlage als freigegeben, sofern keine begründeten Einwände übermittelt wurden.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Logos, Fotos, Markenmaterial) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. supercraft haftet nicht für Rechtsverletzungen, die auf kundenseitig bereitgestellten Materialien beruhen.
(4) Der Kunde trägt die inhaltliche und fachliche Verantwortung für alle von ihm angelieferten Informationen. supercraft ist nicht verpflichtet, die fachliche Richtigkeit von Kundeninhalten zu prüfen.
(5) Verzögerungen, die aus ausbleibender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von supercraft. Vereinbarte Zeitpläne verschieben sich entsprechend. Entstandener Mehraufwand kann nach Stundenaufwand gesondert abgerechnet werden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einmalige Projektleistungen werden wie folgt fällig, sofern nicht anders verabredet:
50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
50 % bei Fertigstellung und Freigabe durch den Kunden, spätestens jedoch [3 Monate] nach Projektbeginn, unabhängig von einem etwaigen Mitwirkungsverzug des Kunden.
(3) Monatliche Servicepauschalen sind jeweils zum Ersten des laufenden Monats im Voraus fällig.
(4) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand zum geltenden Stundensatz gesondert abgerechnet. supercraft kommuniziert Mehraufwand vorab und führt ihn erst nach schriftlicher Freigabe des Kunden aus. Wird die für die Durchführung eines Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere durch verspätete Materiallieferung, fehlende Freigaben oder nachträgliche inhaltliche Richtungsänderungen), wesentlich verlängert, erhöht sich die Vergütung entsprechend dem entstehenden Mehraufwand. supercraft weist den Kunden auf entstehenden Mehraufwand rechtzeitig hin.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug ist supercraft berechtigt:
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen,
laufende Leistungen (insbesondere Veröffentlichungen, Content-Pflege, Updates) nach schriftlicher Ankündigung bis zur vollständigen Zahlung zu pausieren. Das Hosting bleibt davon grundsätzlich unberührt.
(7) Werbebudgets für Meta Ads, Google Ads oder andere Kampagnen werden ausschließlich vom Kunden direkt getragen. Der Kunde ist Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber den Plattformanbietern. supercraft verwaltet die Konten im Auftrag, trägt jedoch keine Haftung für Budgetverbräuche durch Plattformentscheidungen.
(8) Lizenzkosten für Drittanbieter-Tools, Premium-Plugins und externe Dienste sind in der Servicepauschale nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Sie werden entweder direkt vom Kunden beschafft oder von supercraft vorgestreckt und separat ausgewiesen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse (z. B. monatliche Servicepauschalen) beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und laufen auf unbestimmte Zeit, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Textform (E-Mail ausreichend) möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt,
der Kunde mit mehr als zwei Monatspauschalen in Zahlungsverzug gerät,
eine Zusammenarbeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft unmöglich wird.
(4) Alle offenen Vergütungsansprüche von supercraft werden mit Wirksamkeit der Kündigung sofort fällig. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Alle von supercraft erstellten Inhalte (Texte, Grafiken, Designs, Anzeigenmotive, Social-Media-Inhalte etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum von supercraft.
(2) Mit vollständiger Zahlung überträgt supercraft dem Kunden die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
(3) Bei offenen Rechnungen ist eine Nutzung der erstellten Inhalte durch den Kunden nicht gestattet.
(4) supercraft behält das Recht, erstellte Konzepte, Designansätze und Strategiemuster als Grundlage für weitere Projekte weiterzuentwickeln, soweit keine schutzbedürftigen Informationen des Kunden enthalten sind.
(5) Arbeitsdateien (z. B. editierbare Canva-Dateien, Photoshop-Dokumente, interne Strategieunterlagen) werden nicht übergeben, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde.
(6) Nach Vertragsende und vollständiger Zahlung ist der Kunde berechtigt, alle freigegebenen und veröffentlichten Inhalte weiterhin zu nutzen.
(7) Für Lizenzen, die auf Konten oder Abonnements von supercraft laufen (Drittanbieter-Tools, Plugin-Lizenzen, Stockbild-Abos), erlischt die Nutzungsmöglichkeit mit Vertragsende. Der Kunde ist für eine eigenständige Fortführung verantwortlich.
§ 8 Hosting und technische Betreuung
(1) Soweit Hosting-Leistungen vereinbart sind, werden diese auf Servern der supercraft GmbH bei HostEurope erbracht. supercraft handelt dabei als technischer Dienstleister; wirtschaftlicher Eigentümer der Website ist der Kunde.
(2) supercraft betreibt das Hosting mit kaufmännischer Sorgfalt. Eine vertragliche Verfügbarkeitsgarantie (SLA) ist nicht Bestandteil dieser AGB; sie kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gesondert vereinbart werden.
(3) Technische Störungen oder Ausfälle, die im Verantwortungsbereich des Hosting-Anbieters liegen, werden von supercraft nicht vertreten.
(4) Datensicherungen (Backups) werden im Rahmen des vereinbarten Pakets in der jeweils festgelegten Frequenz erstellt. Die Wiederherstellung aus einem vorhandenen Backup ist im enthaltenen Leistungsumfang möglich. Für Datenverluste durch Fehler des Hosting-Anbieters oder durch Eingriffe nicht autorisierter Dritter übernimmt supercraft keine Haftung.
(5) supercraft ist berechtigt, technisch notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen, die mit vorübergehenden Einschränkungen der Erreichbarkeit verbunden sein können. supercraft informiert den Kunden nach Möglichkeit vorab über planbare Wartungsfenster.
(6) Bei Vertragsende stellt supercraft dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen einen WordPress-Datenbankexport und die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung. Das Hosting wird bis zum Ende der Kündigungsfrist aufrechterhalten. Die technische Einrichtung beim Ziel-Hoster ist nicht im Standardumfang enthalten und wird nach Aufwand gesondert berechnet.
§ 9 Accounts und Plattformen
(1) Konten und Profile des Kunden auf externen Plattformen (u. a. Google Business Profil, Meta Business Manager, Instagram, Facebook, LinkedIn, YouTube, Google Ads, Google Analytics, Google Search Console) verbleiben im Eigentum und unter Kontrolle des Kunden. supercraft erhält nur die für die vereinbarte Leistungserbringung notwendigen Zugriffsrechte.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, supercraft die erforderlichen Zugriffsrechte für die Dauer des Vertrags zu erhalten. Entzieht der Kunde supercraft Zugriffsrechte ohne vorherige Abstimmung und wird dadurch die Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen unmöglich, ist supercraft für die Dauer des Zugriffsentzugs von der betroffenen Leistungspflicht befreit. Eine Vergütungsminderung findet in diesem Fall nicht statt.
(2a) Haben neben supercraft weitere Dritte (z. B. andere Agenturen, Mitarbeiter des Kunden oder sonstige Bevollmächtigte) gleichzeitig Zugriff auf die betreuten Konten und Profile, entfällt eine Haftung von supercraft für Schäden, die ursächlich auf diesen Mehrfachzugriff zurückzuführen sind. Der Kunde trägt in diesem Fall die Verantwortung für eine angemessene Zugriffskoordination.
(3) supercraft haftet nicht für:
Kontosperrungen oder -einschränkungen durch Entscheidungen der Plattformbetreiber,
abgelehnte Anzeigen oder Inhalte aufgrund von Richtlinien der Plattformen,
Algorithmusänderungen, Reichweitenschwankungen oder funktionale Änderungen durch die Plattformbetreiber,
den Verlust von Follower-Zahlen, Bewertungen oder organischer Sichtbarkeit durch Plattformentscheidungen,
sofern supercraft nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu einem solchen Ergebnis beigetragen hat.
(4) supercraft erteilt bei Vertragsende alle im Rahmen der Leistungserbringung eingerichteten oder verwalteten Zugänge unverzüglich an den Kunden zurück.
§ 10 Keine Erfolgsgarantie
(1) supercraft schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht.
(2) supercraft übernimmt insbesondere keine Garantie für:
Platzierungen oder Rankings in Suchmaschinen,
Positionen im Google Local Pack oder Google Maps,
Anzahl oder Qualität von Anfragen, Leads oder Neukunden,
Klickpreise, Cost-per-Click oder andere Kostenkennzahlen im Bereich Ads,
Reichweite, Impressionen, Follower-Wachstum oder Engagement-Raten,
Conversion Rates oder Umsatzentwicklungen,
Genehmigung von Anzeigen durch Meta, Google oder andere Plattformbetreiber,
Anzahl, Inhalt oder Bewertung von Kundenbewertungen auf externen Plattformen.
(3) Dies gilt unabhängig davon, ob entsprechende Zielwerte in Angeboten, Präsentationen oder Gesprächen als Orientierungsgröße genannt wurden. Solche Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen dar.
§ 11 Haftung
(1) supercraft haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von supercraft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten haftet supercraft nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist beschränkt auf den Wiederherstellungsaufwand, der bei Vorhandensein einer ordnungsgemäß erstellten und vertraglich geschuldeten Datensicherung entstanden wäre.
(4) supercraft haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle, Sperrungen, Funktionsverluste oder Änderungen bei Drittanbietern (u. a. HostEurope, Google, Meta, LinkedIn, WordPress-Plugin-Hersteller) verursacht werden.
(5) supercraft haftet nicht für Schäden, die durch eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter in die Website, Konten oder sonstige vereinbarte Systeme entstehen.
(6) supercraft prüft Inhalte nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Impressumspflicht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Heilmittelwerbegesetz). Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Kunden.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) supercraft verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
(2) Soweit supercraft im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, die dem Kunden als Verantwortlichem zuzurechnen sind (z. B. durch Zugriff auf Google Analytics, CRM-Systeme oder Kontaktformulardaten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. supercraft stellt auf Anfrage eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.
(3) Die Erstellung, Prüfung oder Aktualisierung der Datenschutzerklärung des Kunden ist nicht Teil der Leistungspflichten von supercraft und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
§ 13 Referenznutzung
(1) supercraft ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt hat.
(2) Die Einwilligung umfasst die Nennung des Unternehmensnamens, die Verwendung des Logos, die Darstellung erbrachter Leistungen sowie die Veröffentlichung von Screenshots, Ergebnissen und Projektbeschreibungen – auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen und in sonstigen Marketingmaterialien von supercraft.
(3) Eine erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@supercraft-handwerk.de widerrufen. Bereits veröffentlichte Inhalte müssen nur entfernt werden, soweit dies technisch zumutbar ist.
(4) Ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt keine namentliche Referenznutzung.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu nutzen.
(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die der anderen Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, die öffentlich zugänglich sind oder die von Dritten rechtmäßig übermittelt wurden.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von supercraft in Kassel vereinbarter Gerichtsstand.
(3) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Prioritätenfolge: Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Angebot oder einer Leistungsvereinbarung gehen die individuellen Regelungen vor.
supercraft GmbH | Harleshäuser Straße 66 | 34130 Kassel HRB 20105 Amtsgericht Kassel | Geschäftsführerin: Marie Sadtkowski
